• Selbstauskunft

    für Unternehmer
  • Qualitäts-Anforderungsprofil Unternehmer


    1. Dem Unternehmer liegen alle erforderlichen Genehmigungen und Konzessionen vor.
    2. Die gültige CMR-Versicherungspolice wird vor Übernahme zur Verfügung gestellt.

    3. Der Fahrer überprüft vor Transportbeginn die Verkehrssicherheit und Vollständigkeit der Ausrüstung des
    Fahrzeugs. Die vorgeschriebenen und vereinbarten Ausrüstungen sind auf den Fahrzeugen bis zum
    Beförderungsende mitzuführen.

    4. Zusammenladeverbote/Trennvorschriften des Auftraggebers/Verladers sind einzuhalten. Das höchstzulässige
    Gesamtgewicht und Achslasten des LKW dürfen nicht überschritten werden.

    5. Der Auftragnehmer unterstützt LANDO EURASIA bei kundenorientiertem Service, z.B. durch:
    - Übernahme und Auslieferung der Ware zum vereinbarten Zeitpunkt und Termin
    - Einhaltung der Empfängerweisungen bei der Ablieferung (und evtl nötigen Verzollung)
    soweit sie denen der LANDO EURASIA GmbH nicht widersprechen

    - garantierter Informationsfluss bei Problemen/Abliefer- oder Beförderungshindernissen
    - zusätzliche Statusmeldungen
    - sofortige Meldung von erkennbaren Transportschäden / Fehlmengen / Verlusten oder Abschreibungen
    unabhängig von Ursache oder Verantwortung

    6. Die Beförderungspapiere müssen ordnungsgemäß ausgefüllt sein und mit den übrigen Begleitdokumenten
    übereinstimmen und mitgeführt werden. Deren Inhalte dürfen, genau wie die Waren, Dritten nicht zugänglich
    gemacht bzw. ausgehändigt werden und sind streng vertraulich zu behandeln. Ausnahmen sind Weisungen
    von Behörden oder staatlichen Organen, die dokumentiert werden müssen.

    7. Evtl. nötige Zollformalitäten sind vom Auftragnehmer fristgemäß zu erfüllen. Die beigegebenen
    Zolldokumente sind dem Empfänger bzw. dem vorgeschriebenen Zollagenten zu übergeben.

    8. Ausfuhr-/Verbringungs- und Abliefernachweise sind mit der Frachtrechnung oder auf Anforderung vorher
    vorzulegen.

    9. Unfälle sind unverzüglich anhand der Vorgaben an die im Unfallmerkblatt aufgeführte bzw. bei Nicht-
    Gefahrgut an die vom Verlader benannte Stelle und an LANDO EURASIA zu melden. Die Meldung hat f
    olgenden Inhalt:

    - Angaben zum Meldenden (Name / Firma) und Fahrzeug (Typ / Kennzeichen)
    - Angaben zum Unfall (Ort / Zeit / Unfallhergang / Umfang)
    - Angaben zur Ladung (Auftrags- oder Lieferscheinnummer des Verladers / Bestimmungsort /
    Empfänger / Sendungsnummer der LANDO EURASIA)

    - getroffene bzw. veranlasste Maßnahmen
    - Rückrufmöglichkeit für weitere Informationen (Name / Adresse / Telefon / Fax)
    - ggf. eingeschalteter Havariekommissar (Name / Adresse / Telefon / Fax)
    10. Alle durch Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehenden Kosten/Folgen gehen zu Lasten des
    Auftragnehmers.

    11. Kundenschutz und ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot von 12 Monaten ist vereinbart
    12. Bei Einsatz im Kabotageverkehr hat der Unternehmer für ausreichende Deckung gemäß §7a GüKG zu
    sorgen
    (600.000 Euro je Schadensereignis; die Jahreshöchstersatzleistung darf nicht weniger als das
    zweifache der Mindest- versicherungssumme betragen). Dieser Nachweis ist vor Transportübernahme
    schriftlich zu erbringen.

    13. Das Einstellen unserer Transportaufträge in Frachtbörsen jeglicher Art ist absolut untersagt
    14. Der Unternehmer verpflichtet sich bei der Durchführung aller Speditions- bzw. Frachtverträge zur strikten
    Beachtung aller relevanter Rechtsnormen aus dem GüKBillGB (Bekämpfung der illegalen Beschäftigung)

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